Am Sonntagmorgen gg. 05.00 Uhr wurde eine Gruppe Jugendlicher in Neuenburg durch eine Zivilstreife der Autobahnpolizei kontrolliert. Im Zuge dieser Kontrolle fiel neben einer alkoholbedingten Beeinflussung eine solche auf, welche auf den Konsum nicht legaler Drogen zurückzuführen war.
Die durchgeführten Ermittlungen bestätigten den polizeilichen Verdacht; vier Peronen dieser Gruppe gelangen bei der Staatsanwaltschaft nunmehr wegen Verstoß gg. das Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis zur Anzeige.
Die spätere Kontrolle eines französischen Pkw an gleicher Örtlichkeit mündete für den Beifahrer zu einer Anzeige wegen Schmuggel von Cannabis. Der Fahrer selbst war zur Festnahne ausgeschrieben, weil er die erteilten Bewährungsauflagen anlässlich einer abgeurteilten, gefährlichen Körperverletzung nicht erfüllt hatte. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt eingewiesen.