Nachvollziehbare Gründe hatte ein 23-jähriger Rollerfahrer, der sich am 01.06.2011, um 21.32 Uhr, einer polizeilichen Kontrolle entziehen wollte. Der Rollerfahrer hatte beim Erkennen der Kontrollstelle versucht mit seinem Fahrzeug zu flüchten. Nach kurzer Verfolgungsfahrt konnte er jedoch gestellt werden. Wie sich herausstellte war der Mann leicht alkoholisiert und nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Der durchgeführte Alkoholtest ergab einen Alkoholwert von über 0,6 Promille. Er gelangt nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Alkoholeinfluss zur Anzeige.