Einen Verstoß gegen das Markengesetz konnte der Polizeiposten Bötzingen aufklären. Ein Beschuldigter hatte im Zeitraum Dezember 2011 bis April 2011 von einem fernöstlichen Lieferanten elektronische Ware wie z. B. TV-Receiver geordert. Bei diesen Geräten handelte es sich um so genannte Nachahmerprodukte. Sie wurden vom Beschuldigten unter der Kennzeichnung einer renommierten Firma, die hochwertige Receiver für Sat- und Kabel-TV vertreibt, verkauft, wobei die Gewinnspanne bis zu 200 % betrug. Auch die beigelegten Handbücher und die Verpackungen waren für den deutschen Markt vorbereitet und wiesen keine augenfälligen Abweichungen zum Original auf. Aus diesem Grund war es für Käufer fast nicht feststellbar, dass sie Produktfälschungen aufgesessen waren. Ob der Beschuldigte das strafverschärfende Merkmal der Erwerbsmäßigkeit erfüllt, wird im Rahmen der noch laufenden Ermittlungen geprüft.