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26.06.2011, Autobahn A5 bei Freiburg, Der Autobahnpolizei entwischt keiner 

aprev, HK

Mehrere erfolgreiche Kontrollen gab es beim Autobahnpolizeirevier Umkirch am Samstag, 25.06.2011 und Sonntag, 26.06.2011.

Am Samstag vormittag um 10.45 Uhr verhinderten die Beamten den beabsichtigten Besuch im Europa-Park eines 24jährigen Franzosen, da bei der Kontrolle Haschisch-Beeinflussung festgestellt wurde. Nach Entnahme einer Blutprobe auf der Dienststelle durch eine Ärztin und der Bezahlung einer Sicherheitsleistung i.H.v. 525,- € musste er sein Weiterkommen erst organisieren, indem er sich abholen lies. Die Lust auf den Europa-Park war ihm vergangen.

Am Samstag abend um 20.30 Uhr meldeten mehrere Anrufer einen drängelnden und gefährdenden franz. PKW, der u.a. auch über die Standspur überholte. Das Fahrzeug konnte gestellt werden, am Steuer saß ein in Frankreich wohnhafter 20jähriger Rumäne. Dieser wird nun wegen Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung bei der Staatsanwaltschaft Freiburg angezeigt. Seinen Führerschein musste er wg. der Gefährlichkeit seiner Fahrweise gleich bei der Polizei belassen, so dass es mit der Weiterfahrt erstmal erledigt war.

Weiterhin wurde am Sonntag um 02.30 Uhr in einem PKW ein 23-jähriger Pole kontrolliert, der wegen einer Straftat von der Staatsanwaltschaft Görlitz zur Festnahme ausgeschrieben war. Nur durch die sofortige Bezahlung der ausstehenden Geldstrafe i.H.v. 460 Euro konnte er es abwenden, in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert zu werden.

Zu guter letzt wurde am frühen Sonntagmorgen um 06.50 Uhr noch ein in der Schweiz wohnender Deutscher als Fahrer eines Audi Q5 kontrolliert. Er wollte sich einer Kontrollstelle in der Autobahnauffahrt Freiburg-Mitte entziehen, indem er die Autobahn in Richtung Basel auffahrend beim Anblick der Polizei gleich wieder in Richtung Freiburg verlies. Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt konnte er schließlich an der Ausfahrt Freiburg-Nord kontrolliert werden. Dann war der Grund für das Abhauen auch gleich klar: Mit 1,2 Promille Atemalkohol war er deutlich zu stark alkoholisiert. In der Folge wurde bei ihm eine Blutprobe durchgeführt und der schweizer Führerschein einbehalten. Da er in Deutschland keinen Wohnsitz hat, musste er für die zu erwartende Strafe eine Kaution i.H.v. 2000 € leisten.