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07.06.2011, BAB 5, Gem. Freiburg, Alles falsch gemacht! 

APRev

Am Montag, dem 06.06.2011, befand sich eine Videostreife des Autobahnpolizeireviers Umkirch auf der BAB 5. Hier fiel ein Mini-Fahrer auf, welcher die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 25 km/h überschritt sowie den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Pkw nicht einhielt. Die anschließende Kontrolle versuchte der Fahrzeugführer mit der Ausrede, er müsse dringend zu seiner Tochter ins Krankenhaus, abzukürzen. Darauf ließen sich die Beamten jedoch nicht ein und es wurde ihnen schon bald klar, weshalb der Fahrzeugführer diese Ausrede hervorbrachte. An dem Fahrzeug waren fremde Kennzeichen angebracht, der PKW war nicht zugelassen und der Fahrzeugführer war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Nun muss er mit einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung und Fahren mit nicht zugelassenem Pkw rechnen. Das Eintreffen bei seiner angeblich im Krankenhaus liegenden Tochter verzögerte sich, weil er nicht weiterfahren durfte und einen Bekannten verständigen musste um dorthin zu gelangen.