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01.07.2011: BAB A5, Gem. Neuenburg; Total überladene Urlaubsfahrzeuge und Kleintransporter 

APrev. Umkirch, KGR.

Am heutigen Freitagmorgen stellte die Autobahnpolizei Umkirch auf der A5 bei Neuenburg auf ihrer polizeieigenen „Wiegestraße“ neun überladene Wohnwagenanhänger und zwei viel zu schwere Kleinlastwagen fest.

Ein Wohnanhänger war um sage und schreibe 55 % zu schwer. Allen Urlaubsfahrern wurde die Weiterfahrt zunächst untersagt. Nach entsprechendem Um- bzw. Abladen und einer entsprechenden Ordnungswidrigkeiten-Anzeige konnten sie die Fahrt in ihren wohlverdienten Urlaub mit einem verkehrssicheren Zustand wieder fortsetzen.

Ganz so glimpflich lief es bei zwei total überladenen Kleintransportern während dessen nicht. Damit sich nämlich Ordnungswidrigkeiten nicht lohnen sollen, hat der Gesetzgeber den Tatbestand der Vermögensabschöpfung eingeführt.

Ein aus dem Bereich Düsseldorf kommender Lkw-Fahrer führte gewerblichen Umzugsverkehr in die Schweiz durch und ersparte sich durch die Überladung um über 30 Prozent so zumindest eine weitere Fahrt. Ein anderer Fahrer aus Polen hatte sein Transporter um 32 % oder 1.100 kg überladen. Nach erfolgter Gewinnberechnung auf Grundlage der allgemein anerkannten Transportkostenberechnung wurde nach Rücksprache mit der zuständigen Bußgeldstelle hinsichtlich der Gewinn- u. Vermögensabschöpfung von den Transportunternehmern wegen Überladung ein Kostensatz von jeweils über 1.600 Euro anstatt des zu erwartenden Bußgeldes von 235,-- Euro erhoben.

Die weiteren Folgen waren natürlich Umladen auf ein anderes Fahrzeug. In dem Fall des Umzugsfahrzeuges diente zunächst der Vorbau des Toilettenhäuschens auf dem Kontrollparkplatz als kurzfristige Lagerstätte.