Bei einer am gestrigen Dienstag durchgeführten Abstandsmessung auf der Autobahn A5 zwischen Riegel und Herbolzheim wurden 33 Lkw-Fahrer wegen erheblicher Unterschreitung des erforderlichen Mindestabstandes angehalten und beanstandet. Drei weitere Lkw-Fahrer überholten verbotenerweise im Überholverbot. Von den insgesamt 23 ausländischen Lastwagenfahrern wurde an Ort und Stelle ein Sicherheitsleistungsbetrag in Höhe von 2295,-- Euro erhoben. Die deutschen Kraftfahrer dagegen bekommen per Post ein Bußgeldbescheid in Höhe von 100,-- Euro sowie 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Für den Fahrer eines Gefahrguttransportes sowie eines vollbesetzten Reisebusses wurde dieser Verstoß noch etwas teurer. Sie müssen mit einem Bußgeld von 140,-- Euro rechnen.
Einem italienischen Sattelzugfahrer musste gar die Weiterfahrt untersagt werden, da er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.
Des Weiterem wurde ein polnischer Lastwagen aus dem Verkehr gezogen, weil er das zulässige Gesamtgewicht um über 30 Prozent überschritten hatte.
Nach erfolgter Gewinnberechnung auf Grundlage der allgemein anerkannten Transportkostenberechnung wurde nach Rücksprache mit der zuständigen Bußgeldstelle hinsichtlich der Gewinn- u. Vermögensabschöpfung vom polnischen Transportunternehmer wegen Überladung ein Kostensatz von insgesamt 2410,50 Euro erhoben.