POLIZEI. DER BERUF. SO INTERESSANT WIE DAS LEBEN.
Die Polizei Baden-Württemberg hat Ausbildungsplätze zu vergeben.
Gute Chancen also für alle Berufsinteressenten!
Als Polizeibeamtin oder -beamter stehen Sie Tag für Tag mitten im öffentlichen Leben: Sie sind „live“ dabei und wirken mit für ein harmonisches Miteinander nach rechtsstaatlichen Spielregeln. Interessante und nicht immer ungefährliche Aufgabengebiete erfordern Ihren persönlichen Einsatz. Sie handeln im Dienst für unsere Gesellschaft und für Ihre Angehörigen, Freunde und Bekannten ebenso wie für alle Bürger unseres Staates. Das ist einerseits eine große Verantwortung und andererseits eine reizvolle Herausforderung. In kaum einem anderen Beruf wird ein so hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft und an Identifikation mit der Aufgabe erwartet – dafür erwartet Sie aber auch eine außergewöhnliche Form der beruflichen Selbstverwirklichung und persönlichen Zufriedenheit.
Abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen können Sie bei der Polizei in Baden-Württemberg ihre Ausbildung im mittleren oder im gehobenen Dienst beginnen.
Im Rahmen der 30-monatigen dualen Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst (die nächste Einstellung erfolgt zum 1. März 2013; die Bewerbungsfrist endet am 15. Mai 2012) werden Sie in den Polizeischulen in Bruchsal, Göppingen, Biberach, Lahr oder Böblingen und bei den Polizeirevieren vor Ort umfassend auf die Herausforderungen Ihrer künftigen Tätigkeit vorbereitet. Neben der Vermittlung von theoretischen Inhalten, Einsatztraining und Sport, liegt ein Schwerpunkt der Ausbildung in der praktischen Umsetzung dieses Wissens bei praxisnahen Rollenspielen. Bereits während Ihrer Ausbildung sind Sie mit zwei Praktika bei den Polizeirevieren vor Ort „live“ dabei und werden hierbei von besonders geschulten Praxisausbildern angeleitet.
Die 45-monatige Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst besteht aus der 9-monatigen Vorausbildung bei der Bereitschaftspolizei und dem Studium an der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen und endet mit der Ernennung zum Polizei- bzw. Kriminalkommissar zur Anstellung.
Praxismodule bei verschiedenen Polizeidienststellen, Behörden oder auch Firmen vervollständigen diese anspruchsvolle Ausbildung.
Bewerbungen für den Dienstbeginn am 1. Dezember 2012 sind bis zum 15. Februar 2012 möglich; die Bewerbungsfrist für den Dienstbeginn am 1. Juli 2013 endet am 30. September 2012.
Optimale Vorbereitung auf die künftigen Aufgaben!
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung beginnt dann der Ernst des Berufslebens und die frisch ernannten Polizeibeamtinnen / Polizeibeamten leisten ihren Dienst bei den Einsatzabteilungen der Bereitschaftspolizei bzw. bei den Dienststellen des Polizeieinzeldienstes in den Stadt- und Landkreisen.
Verantwortungsvolle, abwechslungsreiche Tätigkeiten kommen nun auf die jungen Polizistinnen /Polizisten zu. Sie sind jetzt „live“ bei den nicht immer ungefährlichen Einsätzen vor Ort. Ob im Streifendienst, bei der Verkehrs- oder Kriminalpolizei oder auch bei einer Spezialeinheit - wohl kein anderer Beruf bietet ein solch breites Spektrum an Möglichkeiten.
Polizeibeamtin oder Polizeibeamter in Baden-Württemberg - ein Beruf mit einer gehörigen Portion Berufung!
Sie sind mindestens 16,5 Jahre alt, körperlich fit, mindestens 160 Zentimeter groß, haben den mittleren oder einen höherwertigeren Bildungsabschluss und sind nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, dann haben Sie schon wesentliche Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllt.
Ein starkes Team - Jetzt bewerben!
Wenn Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen dann bis spätestens 15. Mai 2012 (mittlerer Polizeivollzugsdienst) , bzw. 15. Februar 2012 / 30. September 2012 (gehobener Polizeivollzugsdienst) bei der Einstellungsberaterin eingegangen sind und Sie den Auswahltest erfolgreich bestanden haben, können Sie möglicherweise am 01. März 2013 in den mittleren, bzw. am 01. Dezember 2012 / 01. Juli 2013 in den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingestellt werden.
Wiederholbarkeit des Auswahltests:
Seit 16. November 2011 ist nach einer erneuten Bewerbung eine einmalige Wiederholung des Auswahltests möglich. Zwischen dem ersten Termin des Auswahltests und dem Wiederholungstermin muss ein Zeitraum von mindestens einem Jahr liegen. Eine Wiederholung ist dann möglich, wenn der Auswahltest zu einem früheren Zeitpunkt nicht bestanden wurde bzw. das dort erreichte Ergebnis nicht für die Einstellung gereicht hatte. Der Auswahltest ist im Fall einer Wiederholung stets im Gesamten zu absolvieren. Es gilt immer und mit jeder Konsequenz das aktuellste Ergebnis.
Weitere Informationen bei Ihrer Einstellungsberaterin:
Karin Simon-Immel
Tel. 0761/882-4012
berufsinfo.freiburg@polizei.bwl.de
Hier erfahren Sie auch die Termine zu Informationsveranstaltungen bei der Polizeidirektion Freiburg, die in regelmäßigen Zeitabständen angeboten werden.
Alles klar?
Übrigens für alle Informationen zur Bewerbung, Einstellung, Ausbildung und vieles mehr zur Polizei Baden-Württemberg steht auch die Internetadresse www.polizei-bw.de
rund um die Uhr zur Verfügung.